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   OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23   

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https://dejure.org/2023,23247
OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23 (https://dejure.org/2023,23247)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2023 - 13 ME 131/23 (https://dejure.org/2023,23247)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2023 - 13 ME 131/23 (https://dejure.org/2023,23247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AufenthG § ... 38a Abs. 1; AufenthG § 53; FreizügG/EU § 2 Abs. 1; FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 6; FreizügG/EU Art. 2 Abs. 4; FreizügG/EU Art. 3 Abs. 1; FreizügG/EU Art. 3 Abs. 4; FreizügG/EU Art. 4a; VwGO § 146 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5
    Ausweisung; Begleiten; eheliche Lebensgemeinschaft; Feststellung des Nichtbestehens Freizügigkeitsrecht; Scheinehe; ständig rechtmäßiger Aufenthalt; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeitsberechtigung wegen einer sog. Scheinehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Begleiten; eheliche Lebensgemeinschaft; Feststellung des Nichtbestehens Freizügigkeitsrecht; Scheinehe; ständig rechtmäßiger Aufenthalt; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeitsberechtigung wegen einer sog. Scheinehe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    Soweit die Antragstellerin zur Begründung der Beschwerde auf ihr erstinstanzliches Vorbringen verweist, genügt dies bereits den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht (vgl. zu den Darlegungsanforderungen im Einzelnen: Senatsbeschl. v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, NordÖR 2014, 502 f. - juris Rn. 4 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis (vgl. zum Maßstab der Ergebnisrichtigkeit: Senatsbeschl. v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, NordÖR 2014, 502 f.- juris Rn. 4) zutreffend angenommen, dass die im Bescheid des Antragsgegners vom 3. April 2023 verfügte Ausweisung voraussichtlich rechtmäßig ist (Beschl. v. 29.6.2023, S. 11 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21

    Atemschutzmaske; Konformität; Mitteilungspflicht; persönliche Schutzausrüstung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Senatsbeschl. v. 15.5.2021 - 13 ME 243/21 -, juris Rn. 22; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff. m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen (Beschl. v. 29.6.2023, S. 6), dass die Frage, ob die gegebene Begründung inhaltlich trägt, nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung der Einhaltung des Formerfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist (vgl. Senatsbeschl. v. 15.5.2021 - 13 ME 243/21 -, juris Rn. 23).

  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    Der Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362 [BVerfG 26.02.2007 - 1 BvR 474/05] - juris Rn. 11) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 13 ME 527/20

    Ermittlung der Lebensunterhaltssicherung für Erteilung oder Verlängerung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    In Italien ist dies die "Permesso di soggiorno per soggiornanti di lungo periodo UE" bzw. CE (vgl. Decreto Legislativo 8 gennaio 2007, n.3, Art. 9, veröffentlicht unter https://integrazionemigranti.gov.it, Stand: 30.8.2023; vgl. auch Senatsbeschl. v. 24.6.2021 - 13 ME 527/20 -, InfAuslR 2021, 335 - juris Rn. 6), welche der Antragstellerin ersichtlich nicht verliehen worden ist.
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    Der Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362 [BVerfG 26.02.2007 - 1 BvR 474/05] - juris Rn. 11) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    Neben dem tatsächlichen Aufenthalt ist insoweit das Bestehen einer materiellen Freizügigkeitsberechtigung entscheidend (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 12 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 13 PA 65/19

    Streit um die Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    Für die Höhe der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens gilt der streitwertunabhängige Kostentatbestand in Nr. 5502 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichtskostengesetz (vgl. zur Entstehung von Gerichtskosten bei Zurückweisung einer PKH-Beschwerde: Senatsbeschl. v. 28.3.2019 - 13 PA 65/19 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2022 - 13 PA 226/22

    Obliegen der Nachweispflicht eines Unionsbürgers der die Freizügigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    Denn diese ist durch die vom Antragsgegner und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren getroffenen Feststellungen widerlegt (vgl. im Übrigen zur Beweislast für das Bestehen der Freizügigkeitsvermutung: Senatsbeschl. v. 9.9.2022 - 13 PA 226/22 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    Das danach bestehende Ausweisungsinteresse ist entgegen der Beschwerde auch noch hinreichend aktuell, um der Antragstellerin entgegen gehalten werden zu können (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: BVerwG, Urt. v. 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn. 23; Senatsbeschl. v. 11.4.2019 - 13 PA 48/19 -, V.n.b. Umdruck S. 4).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
    Die in der erstinstanzlichen Entscheidung (Beschl. v. 29.6.2023, S. 8 ff.) getroffenen Feststellungen, zwischen der Antragstellerin und Herrn E. F. sei nur eine sog. Scheinehe begründet worden, diese sei im konkreten Einzelfall als Rechtsmissbrauch der Freizügigkeitsberechtigung zu werten (vgl. im Allgemeinen zu dieser Wertung: Art. 35 Satz 1 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 29.4.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. EU 2004 Nr. L 229 S. 35, - Freizügigkeits-Richtlinie -: "Die Mitgliedstaaten können die Maßnahmen erlassen, die notwendig sind, um die durch diese Richtlinie verliehenen Rechte im Falle von Rechtsmissbrauch oder Betrug - wie z.B. durch Eingehung von Scheinehen - zu verweigern, aufzuheben oder zu widerrufen.") und deshalb stehe fest, dass die Antragstellerin ihren früheren Ehemann im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 2 FreizügG/EU nicht zur Herstellung oder Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft begleitet habe, gründen auf einem zutreffenden rechtlichen Maßstab (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28.3.2019 - BVerwG 1 C 9.18 -, BVerwGE 165, 128, 132 f. - juris Rn. 19 ff., unter Anschluss an EuGH, Urt. v. 8.11.2012 - Rs. C-40/11 -, juris Rn. 58 f.; Senatsbeschl. v. 9.1.2020 - 13 ME 399/19 -, V.n.b. Umdruck S. 2 f.; und zu den Anforderungen an die gerichtliche Feststellung einer Scheinehe: Senatsbeschl. v. 5.4.2022 - 13 LA 73/22 -, V.n.b. Umdruck S. 2 f.) und sind durch das Beschwerdevorbringen der Antragstellerin keinen vernünftigen Zweifeln ausgesetzt.
  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgesetz, Anwendungsbereich; Familienangehöriger;

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 13 LB 160/17

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Berufung; Bleibeinteresse; familiäre

  • VGH Hessen, 27.02.2018 - 6 A 2148/16

    Scheinehe des Familienangehörigen eines Unionsbürgers

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2020 - 13 ME 277/20

    Abschiebungsandrohung; Familienangehörige; Freizügigkeitsberechtigung;

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 19 ZB 21.1142

    Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts wegen Scheinehe

  • BVerwG, 25.06.1984 - 1 B 41.84

    Nichtzulassung einer Revision - Gewährung eines unmittelbaren Aufenthaltsrechts

  • VGH Hessen, 04.05.2020 - 3 B 2587/19

    Verlustfeststellung bei Scheinehe

  • BVerwG, 08.01.1991 - 1 A 102.90

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 10 ME 31/24

    Antragsbefugnis; Dringlichkeitsgründe; Einzahlungslimit; Gefahrenabwehrrecht;

    Um dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu genügen, bedarf es daher einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts oder der Nebenbestimmung vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Senatsbeschluss vom 17.5.2018 - 10 ME 198/18 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1.9.2023 - 13 ME 131/23 -, juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001 - 1 DB 26.01 -, juris Rn. 6, und darauf Bezug nehmend BVerwG, Beschluss vom 13.12.2021 - 4 VR 2.21 -, juris Rn. 10).
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